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WAS WIR WOLLEN | FAQ

1.

Wie bekommen Regenbogenkinder zwei rechtliche Eltern?

Ab Geburt gar nicht. Und das ist ein nicht haltbarer Zustand! Kinder, die in eine Elternkonstellation geboren werden, die nicht aus einer (cis-)Frau als Mutter und einem (cis-)Mann als Vater bestehen, bekommen mit ihrer Geburt nämlich nur einen Elternteil. Das ist bei Kindern, die eine gemischt-geschlechtliche Elternkonstellation geboren werden (gemeint sind hier jeweils cis-Personen) anders. Alle diese Kinder bekommen direkt ab ihrer Geburt -so wie es sein sollte- zwei rechtliche Elternteile.


Damit das Kind überhaupt einen zweiten rechtlichen Elternteil bekommen kann, muss dieser ein Adoptionsverfahren durchführen. Dabei muss die zweite Mutter oder der zweite Elternteil de facto das eigene Kind adoptieren. Adoptionsverfahren sind gedacht für Situationen, in denen ein Kind von einem oder beiden Eltern (sog. Herkunftsfamilie) abgegeben und in eine neue Elternkonstellation hinein gegeben werden soll. Unpassend ist es hingegen, wenn ein Kind geplant in eine Elternkonstellation hineingeboren wird. Auf Adoptionsverfahren wird zurückgegriffen, weil es sonst überhaupt keine Möglichkeit für das Kind gäbe, zwei rechtliche Elternteile zu erhalten. Es ist aber ersichtlich nicht das richtige Verfahren, sondern nur eine "Krücke", weil es die Politik bislang versäumt hat, verfassungsgemäße Regelungen zu treffen, die die Besetzung der zweiten Elternstelle auch für Menschen ohne den Geschlechtseintrag "männlich" möglich zu machen.

 

Stand 09/2021

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